Der SportSeeSchifferschein
Wer über die Küstenfahrt hinaus segeln möchte, sollte diesen amtlichen freiwilligen Schein erwerben. Da es sich hierbei um einen qualitativ sehr hochwertigen Befähigungsnachweis handelt, sind ggf. vorher mit dem SBF-See und/oder dem SKS ausreichende Erfahrungen zu sammeln. Küstengewässer im Sinne der Sportseeschifferschein-Verordnung sind die Gewässer aller Meere bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste, sowie die Seegebiete der Ost- und Nordsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres.
Bei ausreichender Beteiligung (mind. 5 Teilnehmer) wird die theoretische Ausbildung in Göttingen / Rosdorf angeboten.
Prüfungstermine können direkt beim DSV nachgelesen werden.
Praxisnachweis:
Voraussetzung für die Zulassung zur Theorieprüfung ist der Besitz des Sportbootführerscheins See sowie ein Nachweis darüber, dass nach Erteilung des Sportbootführerscheins See insgesamt 500 sm als (stellvertretender) Wachführer zurückgelegt wurden. Der Besitz des SKS Scheins ersetzt den Seemeilennachweis.
Vor Antritt zur praktischen Teilprüfung ist ein Nachweis zu erbringen, dass nach Erteilung des Sportbootführerscheins See insgesamt 1.000 sm als (stellvertretender) Wachführer zurückgelegt wurden (BR / SKS-Schein-Inhaber: 700 sm ) ohne Wachführerfunktion).
Lehrgangsmaterial:
Der SHS e.V. bietet selbstverständlich auch einen Praxistörn an. Dieser findet regelmäßig im Mai – also unmittelbar im Anschluß an die Theorie - auf dem Mittelmeer (Elba) statt.